Formulare

Hier finden Sie Formulare, welche für den selbst entscheidenden Patienten notwendig werden können, um das private Umfeld nicht mit der Notwendigkeit einer schweren Entscheidung zu belasten. Dies ist kein Aufruf für oder wider der Organspende oder lebenserhaltender Maßnahmen. Das Ausfüllen einer Patientenverfügung oder eines Organspendeausweises kann aus Sicht der Neuen Medizin nicht mit diesem oder jenem Inhalt richtig oder falsch sein. Der Grund, warum diese Formulare hier aufgelistet sind, ist schlichtweg, im Falle das Falles, dass man nämlich nicht mehr in der Lage ist, eigenständig Entscheidungen zu treffen, die eigenen Angehörigen vor schlimmen Gewissenskonflikten und Streitigkeiten bewahrt, indem man die eigene Meinung klar formuliert vorlegt.

1.Patientenverfügung In einer Patientenverfügung lässt sich quasi jeder Aspekt medizinischer Behandlung im Falle eigener Entscheidungsunfähigkeit im Voraus bestimmen. Das hier vorliegende Muster dient lediglich als Orientierung und kann selbstverständlich beliebig erweitert oder verändert werden. Es ist allerdings notwendig, eine Patientenverfügung durch einen Anwalt oder Notar abklären zu lassen, bevor sie wirksam wird.

2.Organspendeausweis Falls ein Mensch gemäß der Einschätzung der Ärzte “Hirntot” ist (was niemals sicher ist), kommt er als potenzieller Organspender in Frage. Ob ihm Organe entnommen werden dürfen, muss nun durch die Angehörigen entschieden werden. Wenn man persönlich für oder gegen eine Organspende ist, kann man dies in dem hier vorliegenden Organspendeausweis eintragen. Es ist notwendig, den ausgefüllten Ausweis immer bei sich zu tragen. Ratsam ist auch, eine Kopie an die nächsten Angehörigen zu geben. So sind sie der Last dieser Entscheidung entbunden. 3.

Widersprüchserklärungen Österreich

Im Gegensatz zur deutschen Gesetzeslage ist in unserem Nachbarland Österreich jeder “Hirntote” ein potenzieller Organspender. Auch wenn er nur zum Urlaub im Lande war. In der Praxis sieht dies so aus, dass die Angehörigen nicht gefragt werden müssen, ob Organe entnommen werden dürfen. Um dies zu verhindern, muss die oben stehende Widerspruchserklärung ausgefüllt und eingesandt werden. Indem man sich in die Kartei der Nicht–Spender eintragen lässt, verzichtet man auch auf seinen Anspruch, ein Spenderorgan zu erhalten.

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